Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) hat die Antragsphase für Zuschüsse für Strom- und Wärmespeicher bekannt gegeben, die aus dem EU-Modernisierungsfonds finanziert werden. Der NFOŚiGW teilte mit, dass das Programm „Stromspeicher und Infrastruktur zur Unterstützung der Stabilität des polnischen Stromnetzes“ am 04.04.2025 startet. Im Rahmen des Programms
Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) hat eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Finanzierung von Strom- und Wärmespeichern bekannt gegeben, die aus dem EU-Modernisierungsfonds finanziert werden.
NFOŚiGW teilte mit, dass das Programm „Stromspeicher und unterstützende Infrastruktur für die Stabilität des polnischen Stromnetzes“ am 04.04.2025 startet. Im Rahmen des Programms ist eine Finanzierung für den Bau von Stromspeichern mit einer Mindestleistung von 2 MW und einer Kapazität von 4 MWh vorgesehen, die die EU-Normen in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz und Zulassung erfüllen. Im Rahmen des Programms kann auch Unterstützung für den Bau eines Netzanschlusses, begleitender Infrastruktur sowie für die Konfiguration und Anpassung des Speichers, einschließlich BMS- und EMS-Systemen, Abbildung in Überwachungssystemen, Fernzugriff auf Geräte und Zertifizierung gemäß den EU-Anforderungen, erhalten werden.
Budget des Programms
Das Budget des Programms wird 4,15 Milliarden PLN betragen, wovon der Großteil der Mittel (ca. 3,6 Milliarden PLN) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 45% der förderfähigen Kosten zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist es möglich, ein Darlehen zu Vorzugs- oder Marktbedingungen zu erhalten, das bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdeckt. Bei Vorzugsdarlehen beträgt der Zinssatz WIBOR 3M + 50 Basispunkte, jedoch nicht weniger als 1,5% pro Jahr.
Änderungen im Programm nach sozialen Konsultationen
Im Rahmen der Konsultationen zum Programm „Stromspeicher und die damit verbundene Infrastruktur zur Verbesserung der Stabilität des polnischen Stromnetzes“ wurden viele Anmerkungen und Vorschläge eingereicht. Einige davon wurden von den zuständigen Institutionen vollständig akzeptiert, andere teilweise berücksichtigt.
Infolge dieser Konsultationen wurden Änderungen an den ursprünglichen Annahmen des Programms vorgenommen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Die Möglichkeit, Investitionen auf gemietetem Grundbesitz durchzuführen, wobei der Mietvertrag als Nachweis für den Besitz des Grundbesitzes dienen kann,
- Präzisierung der Qualitätskriterien für Treibhausgasemissionen in kg CO2 pro Jahr, was auch die Berücksichtigung von Speichern mit geringerer Kapazität ermöglicht,
- Aktualisierung der Bestimmungen zu den EU-Standards in Bezug auf Sicherheit, Brandschutz und Zulassung, um sie an die bevorstehenden Gesetzesänderungen anzupassen,
- Einführung eines Punktesystems für die administrative und technische Bereitschaft der Investition zum Zeitpunkt der Antragstellung,
- Präzisierung der Regeln für die Gewährung von Fördermitteln durch Einheiten, die an Auktionen des Kapazitätsmarktes teilgenommen haben, unter Berücksichtigung der Reduzierung der Vergütung um den Wert des gewährten Zuschusses,
- Die Anforderung, die Bedingungen für den Anschluss der Anlage an das Übertragungsnetz zum Zeitpunkt der Antragstellung vorzulegen.
Die im letzten Punkt genannte Anforderung bedeutet, dass der Investor bereits zu Beginn des Prozesses bestimmte Dokumente und Informationen über die technischen und formalen Aspekte des Anschlusses der geplanten Anlage an das nationale Übertragungsnetz vorlegen muss. Dies ist ein Schlüsselelement im Prozess der Genehmigung des Anschlusses, das darauf abzielt, die Konformität des Projekts mit den Anforderungen des Übertragungsnetzbetreibers (OSP) sowie die Sicherheit und Stabilität des Betriebs des Stromsystems zu gewährleisten.
Schlüsselaspekte der Anforderung:
- Technische Dokumentation
- Netzanschlussanalyse
- Einhaltung von Vorschriften
- Geplanter Zeitplan für die Umsetzung
- Kosten und finanzielle Verpflichtungen
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